Bricks To Go

AGB's

Allgemein:
Wir vermieten gebrauchte Lego®-Steine. Unsere Steine sind gereinigt und gewaschen.
Es kann vorkommen, dass sich unter den Bausteinen verfärbte Teile befinden.
Fremdteile sollten mehrheitlich aussortiert worden sein.

Mietdauer:
Die Mietdauer wird vor der Übergabe vereinbart.
Als Mietdauer gilt die Zeit, in der die LEGO®-Steine verwendet werden.

Kosten:
Für die Dauer der Miete wird pro Tag der Preis der gewählten Kiste(n) verrechnet.
Die genauen Preise entnehmen Sie der Materialliste.

Die Spielsteine müssen in Schaffhausen abgeholt werden.
In (vor Mietbeginn vereinbarten) Ausnahmefällen können wir Lieferung und/ oder Abholung übernehmen.
Für Lieferung und Abholung wird pro Kilometer CHF 1.00 verrechnet (Kilometerspesen).
Kleinere Mengen können nach Absprache auch mit der Post verschickt werden. Verpackungs- und Versandkosten werden extra berechnet. 

Zahlungsarten:
Barzahlung bei Abholung der Kisten oder vor Mietbeginn per Überweisung oder TWINT. 

Verluste:
Abweichungen zwischen der abgegebenen und der zurückgebrachten Menge (von einem Kilogramm (1kg) oder mehr) werden dem Mieter mit CHF 20.- / Kilogramm in Rechnung gestellt.
Spezialpreis für Figuren: Fehlende Figuren werden mit 20 CHF pro 50 Gramm (50g) berechnet. 
Empfehlung: Kontrollieren Sie die erhaltenen Figuren auf das angegebene Gewicht und reklamieren Sie bei Abweichungen VOR der Verwendung. 

Abholung/ Rückgabe:
Die Bausteine können maximal zwei Tage vor der Verwendung in Schaffhausen abgeholt werden. Die Rückgabe muss innerhalb von zwei Tagen nach der vereinbarten Mietdauer ebenfalls in Schaffhausen stattfinden. Ausnahmen betreffend Abholung und Rückgabe erfolgen in Absprache mit den Verantwortlichen und werden schriftlich festgehalten.

Lieferungen oder Abholungen erfolgen nur in Ausnahmefällen. Pro gefahrenem Kilometer ab Schaffhausen wird dabei eine Entschädigung von CHF 1.00 erhoben.

Regeln
Die «Bricks To Go»-Steine dürfen nur in Innenräumen benutzt werden.
Unser Sortiment darf nicht mit anderen Lego®- oder Klemmbaustein-Beständen vermischt werden. Die einzelnen Kisten müssen im ursprünglichen Zustand (wie zum Zeitpunkt der Übergabe erhalten) zurückgegeben werden. 
Wir erwarten, dass unserem Material Sorge getragen wird.Wir behalten uns vor, unverhältnismässige Verschmutzungen oder Beschädigungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.